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Stellungnahme

Recht auf Schuldnerberatung

Vielen Überschuldeten gelingt es ohne professionelle Hilfe nicht, ihre finanziellen Schwierigkeiten zu bewältigen. Der Deutsche Caritasverband ist der Auffassung, dass alle Personen in finanziellen Notsituationen Zugang zu einem qualifizierten Schuldnerberatungsangebot erhalten müssen und schlägt dazu eine Ergänzung des SGB XII vor.

Erschienen am:

23.03.2018

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-572
info@caritas.de
http://www.caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Die Zahl der überschuldeten Haushalte in Deutschland liegt seit einigen Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Überschuldung tritt im Wesentlichen in Folge von Ereignissen wie Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung oder Krankheit auf. Niedrigeinkommen spielen als Faktor eine wachsende Rolle.

Seit Jahren ist das gemeinnützige Schuldnerberatungsangebot der Kommunen, Wohlfahrts- und Verbraucherverbände nicht bedarfsdeckend. Bei vielen Beratungsstellen bestehen lange Wartezeiten. Zugangsbeschränkungen verschärfen das Problem. Neben den Erwerbstätigen betrifft dies vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie ALG-I- Bezieher(innen) und (kleine) Selbstständige. Für Angebote gewerblicher Schuldenregulierer und der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fallen regelmäßig Kosten an, die von den Überschuldeten kaum aufgebracht werden können. Altersarmut und Arbeitslosigkeit wegen Lohnpfändungen bis hin zu Krankheit als Auswirkung der mit den Schulden verbundenen psychischen Belastungen sind mögliche Folgen fehlender oder aus Kostengründen nicht in Anspruch genommener Beratung.

Der Deutsche Caritasverband vertritt die Position, dass alle Personen in finanziellen Notsituationen Zugang zu einem qualifizierten Schuldnerberatungsangebot erhalten müssen. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, damit wirtschaftliche und soziale Stabilisierung gelingen kann. Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes ist ein individueller Rechtsanspruch die grundlegende Voraussetzung, um den niedrigschwelligen flächendeckenden Zugang zu einer solchen Beratungsleistung zu sichern. Der Deutsche Caritasverband schlägt daher vor, einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung gesetzlich zu verankern und dazu das SGB XII zu ergänzen.

  • Ansprechperson
Cornelius Wichmann
Referent Schuldnerberatung und junge Sucht-Selbsthilfe
+49 761 200-121
+49 761 200-11-121
+49 761 200-121
+49 761 200-11-121
+49 761 200-11-121
cornelius.wichmann@caritas.de
Deutscher Caritasverband e.V.
Referat Soziale Lebenslagen und Solidarität
Karlstraße 40
79104 Freiburg

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Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung

Der Deutsche Caritasverband schlägt vor, einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung gesetzlich zu verankern.
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