Familien stärken
Wenn Familien über einen längeren Zeitraum Probleme haben, die die Entwicklung des Kindes beeinflussen, können sie ihren Anspruch auf Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder geltend machen.
Die helfende Beziehung beruht auf Vertraulichkeit und Verschwiegenheit. Die pädagogischen Fachkräfte der ambulanten Erziehungshilfen versichern allen Personen, die sich in einer Hilfe- oder Unterstützungssituation anvertrauen:
- die Persönlichkeitsrechte zu wahren
- die Privatsphäre zu schützen und
- die im Rahmen der Hilfe anvertrauten Daten und Informationen vertraulich zu behandeln.
In altersangemessener Weise werden die Kinder und Jugendlichen an der Entwicklung von Inhalten und Zielen der Hilfe beteiligt. Die regelmäßige Auswertung der Hilfe ermöglicht die Anpassung an die aktuelle Situation und macht die Arbeit für alle Beteiligten transparent.
Der Fachbereich der Ambulanten Erziehungshilfen hält verschiedene Hilfeangebote für Familien vor:
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine individuelle, bedarfsgerechte Maßnahme mit und in der Familie. Sie ist ein familienunterstützendes, eigenständiges, professionelles Angebot der Jugendhilfe. Der Ansatz der Hilfe orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialem Netzwerk mit seinen Erziehungs- und Beziehungsproblemen, sowie den sozialen und materiellen Problemen und Ressourcen.
Die Erziehungsbeistandschaft (EZB) ist eine ambulante Leistung der Jugendhilfe, die gezielt und individuell Kindern und Jugendlichen Unterstützungsangebote für die Bewältigung von Entwicklungsproblemen und die Bearbeitung konfliktbehafteter Lebenssituationen bereithält. Sie setzt bei den Stärken und Fähigkeiten des Kindes bzw. Jugendlichen und deren Eltern an und unterstützt bei der Weiterentwicklung und Ergänzung der vorhandenen Kompetenzen.
Hilfe für junge Volljährige (HJV) ist eine besondere Form der Erziehungshilfe, die jungen Volljährigen Hilfe zur "Persönlichkeitsentwicklung und zur eigenverantwortlichen Lebensführung" ermöglicht. Das "Erwachsenwerden" ist ein individueller Prozess, der Zeit braucht und nicht mit Abschluss der gesetzlichen Volljährigkeit automatisch eintritt.
Die ambulante Eingliederungshilfe (AEH) ist eine einzelfallbezogene, bedürfnisorientierte, intensive Hilfe, die es Kindern und Jugendlichen mit seelischen Beeinträchtigungen - oder von in diesem Sinne bedrohten jungen Menschen- ermöglichen soll, die Teilnahme und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft wiederherzustellen bzw. zu erleichtern. Hier hat das Kind/der Jugendliche einen eigenständigen Anspruch, nicht der Personensorgeberechtigte. Dieses familienunterstützende, intensive Angebot der Jugendhilfe ist für viele Kinder und Jugendliche enorm wichtig zur Integration.
Die Betreuungsweisung (BW) ist eine intensive Einzelfallhilfe, die sich über einen Zeitraum von 6-12 Monaten erstreckt. Die vom Jugendgericht auferlegte Hilfe endet nach Erfüllung der Zielstellung der richterlichen Auflage. Auf Anordnung des Gerichtes wird der Betreuungshelfer für Jugendliche zwischen 14 und 21 Jahren eingesetzt. Es handelt sich hierbei um eine richterliche Weisung. Die Betreuungsweisung basiert auf klare Absprachen und Rahmenbedingungen mit den Jugendlichen, wodurch es ihnen ermöglicht werden kann ohne erneute Straftaten eine verbesserte Lebensführung zu erlangen.