Mitarbeitervertretung
Aufgaben der MAV
Unter der Maßgabe einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Dienstgeber:
- achtet sie darauf, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich und gerecht behandelt werden
- tritt sie für eine gute Zusammenarbeit ein und stärkt das Verständnis für den kirchlichen Auftrag der Einrichtung
- nimmt sie Anregungen und berechtigte Beschwerden entgegen, trägt sie vor und sorgt gegebenenfalls für Abhilfe
- fördert sie die berufliche Eingliederung und Entwicklung Schutzbedürftiger, so z. B. der ausländischen oder schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen
- setzt sie sich für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung ein
- wirkt sie auf frauen- und familienfreundliche Arbeitsplätze hin
- regt sie Maßnahmen an, die der Einrichtung und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen