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Prävention und Rehabilitation

Bei der Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch, ob der Gesundheitszustand und die Selbstständigkeit der betreffenden Person durch Maßnahmen zur Prävention und Rehabilitation verbessert und der Pflegebedarf dadurch gemindert oder verzögert werden kann.

Der MDK-Gutachter teilt der Pflegekasse seine Einschätzung in einer Präventions- und Rehabilitationsempfehlung mit. Mit der Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit erhält der Antragsteller von seiner Pflegekasse neben dem Gutachten auch die gesonderte Präventions-und Rehabilitationsempfehlung. Gleichzeitig informiert die Pflegekasse den Versicherten darüber, dass mit der Weitergabe der Empfehlung an den zuständigen Rehabilitationsträger automatisch ein Antragsverfahren auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ausgelöst wird, vorausgesetzt der Antragsteller ist damit einverstanden.

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Neues Begutachtungsassessment (Pflegebegutachtung)

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