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Pressemitteilung

Schutz und Hilfe im Schwangerschaftskonflikt

Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) fordern nach der Aufhebung von §219a STGB gestärkte, verpflichtende Beratungsangebote für schwangere Frauen in Not.

Erschienen am:

24.06.2022

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle im Berliner Büro
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
+49 30 284447-42
pressestelle@caritas.de
www.caritas.de/pressekontakt
  • Beschreibung
Beschreibung

Frauen in der Schwangerschaft, gerade wenn diese ungeplant oder Anlass für Sorgen und Ängste ist, müssen die Möglichkeit einer umfassenden Beratung und Information haben. Dafür tritt die Caritas mit Nachdruck ein.  

Selbstverständlich brauchen Ärztinnen und Ärzte Rechtssicherheit. Wir erwarten aber ausgewogene Regelungen, die auch grundsätzliche Aspekte des Lebensschutzes ausreichend berücksichtigen. Das gewährleistet die heutige Reform nicht.

Wir erwarten, dass Exekutive und Legislative weiter alles tun, damit die gesellschaftliche Verantwortung für Frauen im Schwangerschaftskonflikt und in schwangerschaftsbedingten Notlagen nicht nur erhalten, sondern gestärkt wird. Die staatliche Schutzpflicht für das ungeborene Leben muss durch ein verpflichtendes Beratungsangebot erhalten bleiben.

 

Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) fordert nach der Aufhebung von §219a STGB gestärkte, verpflichtende Beratungsangebote für schwangere Frauen in Not.

Autor/in:

  • Mathilde Langendorf
Quelle: caritas.de
  • Ansprechperson
Mathilde Langendorf
Pressesprecherin des Deutschen Caritasverbandes
+49 30 28444-743
+49 151 678 51903
+49 30 28444-743 +49 151 678 51903
Mathilde.Langendorf@caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Position Schwangerschaft

Stellungnahme zur Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§219a StGB)

Ratgeber Schwangerschaft

Gut beraten in der Schwangerschaft

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